Tierärztliche Hausapotheke

Der Gesetzgeber erlaubt es allen praktischen Tierärzten, nach entsprechender Anmeldung, eine tierärztliche Hausapotheke zu führen. Durch unsere tierärztliche Hausapotheke sind wir in der Lage unseren Tierbesitzern direkt die nötigen Medikamente im Anschluss an die Behandlung ihres Tieres mitzugeben, ohne das ein weiterer Besuch in einer Apotheke nötig ist. In der tierärztlichen Apothekenverordnung (TÄHAV) wird zudem gesetzlich geregelt, dass ohne Untersuchung und daraus folgender Indikation (Grund) keine verschreibungspflichtigen Medikamente abgegeben werden dürfen. Auch der Versand entsprechender Medikamente ist nicht erlaubt.

 

Wir bitten Sie freundlichst um Ihr Verständnis! Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ihr Praxisteam Dr. Krämer